Das Wichtigste aus unserer Satzung
Gegenstand der Genossenschaft
- Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck).
Mitglieder
Mitglieder der Genossenschaft können nur natürliche Personen werden.
Erwerb der Mitgliedschaft
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Eintrittsgeld
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 50,00 € zu zahlen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Kündigung
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Tod
- Ausschluss
Kündigung der Mitgliedschaft
Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen.
Genossenschaftsanteile
- Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 Euro.
- Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet zwei Anteile zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.
- Für die Überlassung einer Ein- bzw. Zweiraumwohnung sind zwei Geschäftsanteile erforderlich. Für jeden weiteren Wohnraum ist ein weiterer Geschäftsanteil zu übernehmen.
Diese Satzung ist durch die Mitgliederversammlung vom 28.05.2008 und vom 04.09.2008 beschlossen und am 18.09.2008 in das Genossenschaftsregister eingetragen worden und damit wirksam.